15 W 31/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-05-10, 15 W 31/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 31/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-10
Aktenzeichen: 15 W 31/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0510.15W31.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. zZvilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß in der vorzunehmenden Berichtigung der genannten Geburtseinträge der Vermerk über die Staatsangehörigkeit des Beteiligten zu 2) dahin zu fassen ist, daß er libanesischer und türkischer Staatsangehöriger ist.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
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