Oberlandesgericht Hamm, 2005-05-12, 28 U 179/04

28 U 179/04Obergericht12.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 179/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-12

Aktenzeichen: 28 U 179/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0512.28U179.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. September 2004 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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