Oberlandesgericht Hamm, 2005-05-30, 13 U 30/05

13 U 30/05Obergericht30.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 30/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-30

Aktenzeichen: 13 U 30/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0530.13U30.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Januar 2005 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.