1 Vollz (Ws) 75/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-01, 1 Vollz (Ws) 75/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-01, 1 Vollz (Ws) 75/05
1 Vollz (Ws) 75/05Obergericht01.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 75/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-01
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 75/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0601.1VOLLZ.WS75.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Festsetzung des Gegenstandswertes aufgehoben.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Ablehnungsbescheid des Leiters der Justizvollzugsanstalt Aachen vom 30. September 2004 wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene.
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