Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-07, 15 W 158/05

15 W 158/05Obergericht07.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 158/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-07

Aktenzeichen: 15 W 158/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0607.15W158.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Grundbuchamtes vom 10.02.2005 werden aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Grundbuchamt zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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