Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-07, 4 U 34/05

4 U 34/05Obergericht07.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 34/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-07

Aktenzeichen: 4 U 34/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0607.4U34.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. Dezember 2004 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Beklagten wird das vorgenannte Urteil teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht der Beklagte Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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