7 U 32/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-07, 7 U 32/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 U 32/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-07
Aktenzeichen: 7 U 32/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0607.7U32.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09. März 2004 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicher-heitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.