11 U 180/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-10, 11 U 180/04
Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-10, 11 U 180/04
11 U 180/04Obergericht10.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 180/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-10
Aktenzeichen: 11 U 180/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0610.11U180.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 4. November 2004 verkündete Grundurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.