Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-10, 29 U 103/04

29 U 103/04Obergericht10.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 29 U 103/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-10

Aktenzeichen: 29 U 103/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0610.29U103.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 2. September 2004 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.