Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-13, 5 U 34/05

5 U 34/05Obergericht13.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 34/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-13

Aktenzeichen: 5 U 34/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0613.5U34.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 13. Januar 2005 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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