1 VAs 17/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-14, 1 VAs 17/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-14, 1 VAs 17/05
1 VAs 17/05Obergericht14.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 VAs 17/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-14
Aktenzeichen: 1 VAs 17/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0614.1VAS17.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Erlass des Vollstreckungshaftbefehls vom 4. April 2005 rechtswidrig war.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Be¬troffenen werden der Landeskasse auferlegt.
Der Geschäftswert wird auf 2.500,- € festgesetzt.
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