Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-14, 1 VAs 17/05

1 VAs 17/05Obergericht14.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 VAs 17/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-14

Aktenzeichen: 1 VAs 17/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0614.1VAS17.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Erlass des Vollstreckungshaftbefehls vom 4. April 2005 rechtswidrig war.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Be¬troffenen werden der Landeskasse auferlegt.

Der Geschäftswert wird auf 2.500,- € festgesetzt.

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