Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-17, 1 Ss OWi 223/05

1 Ss OWi 223/05Obergericht17.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Ss OWi 223/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-17

Aktenzeichen: 1 Ss OWi 223/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0617.1SS.OWI223.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Der Tenor des angefochtenen Urteils wird dahingehend ergänzt, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft in amtliche Verwahrung gegeben wird, spätestens aber nach Ablauf von vier Monaten.

Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels fallen dem Betroffenen zur Last.

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