Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-17, 1 ZU 1/05

1 ZU 1/05Obergericht17.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 ZU 1/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-17

Aktenzeichen: 1 ZU 1/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0617.1ZU1.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.

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