Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-22, 20 U 242/04

20 U 242/04Obergericht22.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 242/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-22

Aktenzeichen: 20 U 242/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0622.20U242.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 09.11.2004 verkündete Urteils der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages beibringt.

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