Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-27, 13 U 193/04

13 U 193/04Obergericht27.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 193/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-27

Aktenzeichen: 13 U 193/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0627.13U193.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.07.2004 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Feststellungsausspruch entfällt.

Insoweit wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

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