5 UF 73/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-29, 5 UF 73/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 73/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-29
Aktenzeichen: 5 UF 73/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0629.5UF73.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1000,00 € festgesetzt.
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