18 W 25/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-07-04, 18 W 25/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 18 W 25/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-04
Aktenzeichen: 18 W 25/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0704.18W25.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 21.03.2004 – 11 O 472/04 – wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 6.000,00 € festgesetzt.
Die Beschwerde an den Bundesgerichtshof wird zugelassen.
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