2 Ss OWi 461/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-07-28, 2 Ss OWi 461/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-07-28, 2 Ss OWi 461/05
2 Ss OWi 461/05Obergericht28.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 461/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-28
Aktenzeichen: 2 Ss OWi 461/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0728.2SS.OWI461.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde verworfen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Hagen zurückverwiesen.
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