3 Ss OWi 468/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-08-02, 3 Ss OWi 468/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-08-02, 3 Ss OWi 468/05
3 Ss OWi 468/05Obergericht02.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 468/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-02
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 468/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0802.3SS.OWI468.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird - unter Verwerfung der Rechtsbeschwerde im Übrigen - im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Essen zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.