Oberlandesgericht Hamm, 2005-08-15, 3 W 22/05

3 W 22/05Obergericht15.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 W 22/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-08-15

Aktenzeichen: 3 W 22/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0815.3W22.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 30.03.2005 wird der Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 18.03.2005 aufgehoben.

Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung für den Rechtsstreit I. Instanz unter Beiordnung von Rechtsanwalt L in N bewilligt.

Dieser Beschluss ergeht gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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