3 Ss OWi 417/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-08-18, 3 Ss OWi 417/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-08-18, 3 Ss OWi 417/05
3 Ss OWi 417/05Obergericht18.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 417/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-18
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 417/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0818.3SS.OWI417.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird nebst den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Minden zurückverwiesen.
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