15 W 17/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-08-22, 15 W 17/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 17/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-22
Aktenzeichen: 15 W 17/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0822.15W17.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde wird mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, dass die erste Beschwerde des Beteiligten als unzulässig verworfen wird.
Der Geschäftswert wird auf 3.000 € festgesetzt.
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