1 Ss OWi 272/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-08-22, 1 Ss OWi 272/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-08-22, 1 Ss OWi 272/05
1 Ss OWi 272/05Obergericht22.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ss OWi 272/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-22
Aktenzeichen: 1 Ss OWi 272/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0822.1SS.OWI272.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Der Betroffene wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.
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