Oberlandesgericht Hamm, 2005-08-22, 3 Ss OWi 421/05

3 Ss OWi 421/05Obergericht22.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 421/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-08-22

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 421/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0822.3SS.OWI421.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch nebst den diesem zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Ent¬scheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Bottrop zurückverwiesen.

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