Oberlandesgericht Hamm, 2005-08-22, 5 U 69/05

5 U 69/05Obergericht22.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 69/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-22

Aktenzeichen: 5 U 69/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0822.5U69.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 07. März 2005 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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