8 U 189/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-08-22, 8 U 189/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 189/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-22
Aktenzeichen: 8 U 189/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0822.8U189.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 6. August 2004 abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber der U AG folgende Erklärung abzugeben:
Ich kündige hiermit die Telefon- und Telefaxanschlüsse mit den Nummern ##### und ###### im Ortsnetz T.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wert der Berufung: 6.000,00 €.
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