Oberlandesgericht Hamm, 2005-08-25, 2 UF 240/05

2 UF 240/05Obergericht25.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 UF 240/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-08-25

Aktenzeichen: 2 UF 240/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0825.2UF240.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde der beteiligten Kindeseltern gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gütersloh vom 10.6.2005 wird der angefochte-ne Beschluss aufgehoben und festgestellt, dass die gemeinsame elterliche Sor-ge der beteiligten Kindeseltern bestehen bleibt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 3000,00 €

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