3 Ws 381/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-08-31, 3 Ws 381/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-08-31, 3 Ws 381/05
3 Ws 381/05Obergericht31.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 381/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-31
Aktenzeichen: 3 Ws 381/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0831.3WS381.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Straffsenat
Tenor
Die weitere Haftbeschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.
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