Oberlandesgericht Hamm, 2005-08-31, 3 Ws 381/05

3 Ws 381/05Obergericht31.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 381/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-08-31

Aktenzeichen: 3 Ws 381/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0831.3WS381.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Straffsenat

Tenor

Die weitere Haftbeschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

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