2 Ss OWi 512/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-09-06, 2 Ss OWi 512/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-09-06, 2 Ss OWi 512/05
2 Ss OWi 512/05Obergericht06.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 512/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-09-06
Aktenzeichen: 2 Ss OWi 512/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0906.2SS.OWI512.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an das Amtsgericht Recklinghausen zurückverwiesen.
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