Oberlandesgericht Hamm, 2005-09-06, 3 Ss OWi 602/05

3 Ss OWi 602/05Obergericht06.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 602/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-09-06

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 602/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0906.3SS.OWI602.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen und die Sache dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung der als Einzelrichterin befassten Richterin am Oberlandesgericht).

Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Gladbeck zurückverwiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.