Oberlandesgericht Hamm, 2005-09-08, 28 U 60/05

28 U 60/05Obergericht08.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 60/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-08

Aktenzeichen: 28 U 60/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0908.28U60.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das am 18. Februar 2005 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.020,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.05.2004 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 34 % der Beklagte und zu 66 % die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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