Oberlandesgericht Hamm, 2005-09-14, 4 Ss 54/05

4 Ss 54/05Obergericht14.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss 54/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-09-14

Aktenzeichen: 4 Ss 54/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0914.4SS54.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch hinsichtlich der Verhängung des Fahrverbotes aufgehoben. Das Fahrverbot entfällt.

Die weitergehende Revision wird verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte (§ 473 Abs. 1 StPO).

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