4 Ss 54/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-09-14, 4 Ss 54/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss 54/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-09-14
Aktenzeichen: 4 Ss 54/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0914.4SS54.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch hinsichtlich der Verhängung des Fahrverbotes aufgehoben. Das Fahrverbot entfällt.
Die weitergehende Revision wird verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte (§ 473 Abs. 1 StPO).
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