Oberlandesgericht Hamm, 2005-09-19, 4 W 112/05

4 W 112/05Obergericht19.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 W 112/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-09-19

Aktenzeichen: 4 W 112/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0919.4W112.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss abgeändert. Der Streitwert wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (§ 68 Abs. 3 GKG).

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