4 W 112/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-09-19, 4 W 112/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 W 112/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-09-19
Aktenzeichen: 4 W 112/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0919.4W112.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss abgeändert. Der Streitwert wird auf 10.000 EUR festgesetzt.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (§ 68 Abs. 3 GKG).
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