Oberlandesgericht Hamm, 2005-09-20, 24 U 152/04

24 U 152/04Obergericht20.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 24 U 152/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-20

Aktenzeichen: 24 U 152/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0920.24U152.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. November 2004 verkündete Teilurteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin der Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte bzw. die Streithelferin der Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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