Oberlandesgericht Hamm, 2005-09-26, 3 U 90/05

3 U 90/05Obergericht26.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 90/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-09-26

Aktenzeichen: 3 U 90/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0926.3U90.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16. März 2005 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Berufungsstreitwert wird auf 20.000,-- € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.