Oberlandesgericht Hamm, 2005-09-27, 19 U 37/05

19 U 37/05Obergericht27.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 19 U 37/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-27

Aktenzeichen: 19 U 37/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0927.19U37.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22. Februar 2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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