Oberlandesgericht Hamm, 2005-09-28, 31 U 3/05

31 U 3/05Obergericht28.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 3/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-28

Aktenzeichen: 31 U 3/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0928.31U3.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28.10.2004 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsrechtszuges.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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