Oberlandesgericht Hamm, 2005-09-29, 28 U 212/04

28 U 212/04Obergericht29.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 212/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-29

Aktenzeichen: 28 U 212/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0929.28U212.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 27. Oktober 2005 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückge-wiesen.

Auf die Berufungen der Beklagten, sowie der Streithelferin zu 1) und des Streithelfers zu 2) wird das vorgenannte Urteil abgeändert:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites einschließlich der Kosten der Streithelfer der Beklagten werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des jeweils aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte und die Streithelfer vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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