19 U 51/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-10-04, 19 U 51/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 19 U 51/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-04
Aktenzeichen: 19 U 51/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1004.19U51.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. Januar 2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Der Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten dürfen die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.