Oberlandesgericht Hamm, 2005-10-07, 20 U 127/05

20 U 127/05Obergericht07.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 127/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-07

Aktenzeichen: 20 U 127/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1007.20U127.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Mai 2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen, soweit sie über die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 2.556,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.03.2004 hinausgeht.

Die Kosten der ersten Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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