2 U 223/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-10-10, 2 U 223/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 U 223/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-10
Aktenzeichen: 2 U 223/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1010.2U223.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: Art. 5 Nr. 3 EUGVVO
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 2. Februar 2005 verkündete Urteil
der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Für die Klage gegen die Beklagten zu 2) und zu 3) ist die internationale Zu-
ständigkeit der Deutschen Gerichte gem. Art. 5 Nr. 3 EUGWO gegeben.
Wegen der weiteren Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des
Berufungsverfahrens wird die Sache an das Landgericht Dortmund zurück-
verwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.