Oberlandesgericht Hamm, 2005-10-10, 2 U 223/05

2 U 223/05Obergericht10.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 U 223/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-10

Aktenzeichen: 2 U 223/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1010.2U223.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Normen: Art. 5 Nr. 3 EUGVVO

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 2. Februar 2005 verkündete Urteil

der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Für die Klage gegen die Beklagten zu 2) und zu 3) ist die internationale Zu-

ständigkeit der Deutschen Gerichte gem. Art. 5 Nr. 3 EUGWO gegeben.

Wegen der weiteren Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des

Berufungsverfahrens wird die Sache an das Landgericht Dortmund zurück-

verwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.