3 Ss 231/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-10-10, 3 Ss 231/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-10-10, 3 Ss 231/05
3 Ss 231/05Obergericht10.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 231/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-10-10
Aktenzeichen: 3 Ss 231/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1010.3SS231.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Auf die (Sprung-) Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Oeynhausen - Strafrichter - vom 4. März 2005 hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 10. Oktober 2005
nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft und des Angeklagten bzw. dessen Verteidigers gemäß § 349 Abs. 4 StPO beschlossen:
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bad Oeynhausen zurückverwiesen.
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