Oberlandesgericht Hamm, 2005-10-13, 27 U 200/04

27 U 200/04Obergericht13.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 200/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-13

Aktenzeichen: 27 U 200/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1013.27U200.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivislenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. September 2004 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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