Oberlandesgericht Hamm, 2005-10-13, 2 WF 333/05

2 WF 333/05Obergericht13.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 333/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-10-13

Aktenzeichen: 2 WF 333/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1013.2WF333.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

In der Familiensache

wird die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 19. Juli 2005 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rheda-Wiedenbrück vom 30. Juni 2005 zurückge-wiesen.

Gerichtliche Gebühren werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben; außerge-richtlichen Kosten werden nicht erstattet.

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