2 WF 333/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-10-13, 2 WF 333/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-10-13, 2 WF 333/05
2 WF 333/05Obergericht13.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 333/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-10-13
Aktenzeichen: 2 WF 333/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1013.2WF333.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
In der Familiensache
wird die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 19. Juli 2005 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rheda-Wiedenbrück vom 30. Juni 2005 zurückge-wiesen.
Gerichtliche Gebühren werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben; außerge-richtlichen Kosten werden nicht erstattet.
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