Oberlandesgericht Hamm, 2005-10-19, 13 U 110/05

13 U 110/05Obergericht19.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 110/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-19

Aktenzeichen: 13 U 110/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1019.13U110.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.04.2005 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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