6 UF 64/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-10-20, 6 UF 64/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 UF 64/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-10-20
Aktenzeichen: 6 UF 64/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1020.6UF64.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Tenor
Der Antrag der Antragsgegnerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz vom 08.06.2005 wird zurückgewiesen.
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Antragsgegnerin durch Beschluss nach
§ 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und gibt der Antragsgegnerin Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Zustellung.
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