Oberlandesgericht Hamm, 2005-10-25, 24 U 39/05

24 U 39/05Obergericht25.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 24 U 39/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-25

Aktenzeichen: 24 U 39/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1025.24U39.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 4. Februar 2005 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn diese nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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