11 UF 83/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-10-26, 11 UF 83/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-10-26, 11 UF 83/05
11 UF 83/05Obergericht26.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 83/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-26
Aktenzeichen: 11 UF 83/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1026.11UF83.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25. Februar 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bottrop teilweise abgeändert und neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Stadt C - Sozialamt - Kindesunterhalt für M L, geboren am xx.xx.19xx wie folgt zu zahlen:
für die Monate November 2004 bis Januar 2005 monatlich jeweils 235,00 €;
für die Monate Februar 2005 bis Juni 2005 monatlich jeweils 186,00 €;
für die Monate Juli bis September 2005 monatlich jeweils 283,00 €;
ab Oktober 2005 monatlich 185,00 €.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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