Oberlandesgericht Hamm, 2005-10-26, 11 UF 83/05

11 UF 83/05Obergericht26.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 83/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-26

Aktenzeichen: 11 UF 83/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1026.11UF83.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25. Februar 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bottrop teilweise abgeändert und neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Stadt C - Sozialamt - Kindesunterhalt für M L, geboren am xx.xx.19xx wie folgt zu zahlen:

für die Monate November 2004 bis Januar 2005 monatlich jeweils 235,00 €;

für die Monate Februar 2005 bis Juni 2005 monatlich jeweils 186,00 €;

für die Monate Juli bis September 2005 monatlich jeweils 283,00 €;

ab Oktober 2005 monatlich 185,00 €.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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