Oberlandesgericht Hamm, 2005-10-26, 30 U 121/05

30 U 121/05Obergericht26.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 30 U 121/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-26

Aktenzeichen: 30 U 121/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1026.30U121.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 11. Mai 2005 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, eine Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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