Oberlandesgericht Hamm, 2005-10-28, 30 U 106/05

30 U 106/05Obergericht28.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 30 U 106/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-28

Aktenzeichen: 30 U 106/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1028.30U106.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. April 2005 verkündete Urteill des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann eine etwaige Kostenvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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